Sachverständiger Möbel und Einbauküchen

Gerichtsgutachten


Mein Betreuungsgebiet umfasst in den neuen Bundesländer den Freistaat Sachsen,sowie Sachsen- Anhalt. Im Freistaat Bayern liegt meine überwiegende Tätigkeit in den Regierungsbezirken Niederbayern und der Oberpfalz.


Aus der Vielfältigkeit unserer Gutachtertätigkeit ein kleiner Überblick:

Prüfung der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften und Normen,Ermittlung von Schadensursachen bspw. an Arbeitsplatten,Fronten und Korpen,Kostenüberprüfung bspw. bei Internetauktionen,Messung der Luftleistung von Dunstabzughauben,Quell- und Hitzeschäden am Mobilar,Prüfung von Lackoberflächen oder Emissionsprüfungen bei Holzwerkstoffen.



Honorar und Ersatz für Aufwendungen

Der Tätigkeit und dem Auftrag liegt in der Regel der gerichtliche Beschluß zugrunde. Meine Honararvergütung für den erforderlichen Zeitaufwand zum Aktenstudium,Reisezeiten zum Ortstermin,Begehung des Werkes,Vorbereitung,Ausarbeitung und Korrektur,sowie eventuelle Recherchen in Datenbanken,richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz). Die Abrechnung erfolgt je angefangene ¼ Stunde.

Als Aufwandersatz werden die Kosten für Telefon, Porto, die gefahrenen Fahrzeugkilometer, Foto- und Kopierkosten,sowie Drittaufträge für Laboruntersuchungen etc. abgerechnet.

Eine ggf. durchzuführende Ortsbegehung und die Fahrtkosten werden ab der beauftragten Niederlassung (Bayerisch Eisenstein oder Leipzig) berechnet.

Gerichtliche Anfragen, Aufträge und Schriftsätze können an unser elektronisches Postfach christoph.lechtermann@web.de-mail.de entsprechend der ZPO datensicher an uns übermittelt werden.