Sachverständiger Möbel und Einbauküchen

Versicherungsgutachten



Bei einer Leistungspflicht des Versicherers können vom Sachverständigen Fragen bezüglich der fachgerechten Schadensbeseitigung und der hierfür anfallenden Kosten,sowie des möglichen Minderwertes beantwortet werden.


Auch besteht die Möglichkeit die Veranlassung der Schadensbeseitigung und deren Überwachung zu beauftragten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-,Sach- und Haftpflichtschäden.


Ebenso könnten auch Gegengutachten durch den Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden,um so mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darzulegen.






Honorar und Ersatz für Aufwendungen

Meine Honorarvergütung und der Ersatz für Aufwendungen erfolgt nach den vor Auftragserteilung fest zu legenden vertraglichen Vereinbarungen.

Das Honorar für den erforderlichen Zeitaufwand zum Aktenstudium,Reisezeiten zum Ortstermin, Begehung des Werkes, Vorbereitung, Ausarbeitung und Korrektur, sowie eventuelle Recherchen in Datenbanken, erfolgt in Anlehnung an das JVEG (§§ 8,9 und 12) mit einem einheitlichen Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt je angefangene ¼ Stunde.

Als Aufwandersatz werden die Kosten für Telefon,Porto,die gefahrenen Fahrzeugkilometer ab beauftragter Niederlassung, Foto- und Kopierkosten, sowie Drittaufträge für Laboruntersuchungen etc. abgerechnet.